Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Schiffsvermietung DeinEventSchiff.de, im folgenden als Vermieter bezeichnet, und dem Kunden, im Folgenden als Mieter bezeichnet. Mit Überweisung der Anzahlung für die Miete, erkennt der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
(1) Die Vermietung der Schiffes erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift)
(2) Die Benutzung des Schiffes, einschließlich des Badens vom Schiff aus, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Kinder unter 8 Jahren und Nichtschwimmern ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Eltern/andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Schiff, usw.) verantwortlich.
(3) Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist, vor allem aus Gründen der Sicherheit, immer Folge zu leisten.
(4) Das Schiff ist spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, am vereinbarten Ort, zu verlassen. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangener Stunde Zeitüberschreitung eine Entschädigung in Höhe des Stundenpreises des jeweiligen Schiffes in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Schiffes kann der Mieter keine Rückforderung des Mietpreises verlangen. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetterveränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder Schadensersatz.
(5)Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser selbst verantwortlich und haftbar.
(6) BUCHUNG/RESERVIERUNG/STORNIERUNG Die Reservierung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Sie ist gemäß BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch den Eingang einer Anzahlung (Angebot) und Annahme (Reservierung, schriftlich oder mündlich) zustande. Da der Vermieter nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Mieter, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes Widerrufsrecht.
(7)Der Vermieter kann im Zusammenhang mit der Reservierung eine Anzahlung verlangen. Der Mieter kann bis zum 60. Tag vor dem Reservierungsdatum kostenfrei von seiner Reservierung zurücktreten. Tritt der Mieter nach dieser Frist bis 30 Tage vor der Reservierung zurück, so besteht seinerseits eine Schadensersatzpflicht in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises. Tritt der Mieter innerhalb der 30 Tage Frist zurück, ist der Mieter in Höhe von 90 % der Mietsumme Schadensersatzpflichtig.
Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Schiff für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter ist berechtigt, durch Havarie , Wetterbedingungen oder andere Ereignisse die zum Ausfall eines gemieteten Schiffes führen ein anderes Gleichwertiges Schiff aus der Vermietungs-Flotte zur Verfügung zu stellen Sollte der Vermieter durch besondere Umstände Wetter Havarie oder Schifffahrtsbeschränkungen zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis dahin geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.
Der Mieter erhält ein vollständig ausgestattetes und gereinigtes Schiff Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Schiff und dessen Benutzung. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Schiff erneut und ist berechtigt, alle Schäden die vom Mieter und dessen Begleitung verursacht worden sind zu berechnen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat.
Die Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt. Im Falle grober Verschmutzung, wie zum Beispiel Konfetti, Erbrochenes, Essensreste auf oder im Schiff behält der Vermieter sich das Recht vor, dem Mieter eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 300,00 € in Rechnung zu stellen.
Schiffe sind nicht wie Autos Kraft Gesetz versichert. Der Mieter verpflichtet sich das Schiff mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet dem Vermieter für Schäden am Schiff und des Zubehörs, die durch ihn selbst und seine Begleiter verursacht wurden. Den durch starke Beschädigung entstehenden Folgeschaden (Verlust der Mieteinnahmen) kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen.
Auftretende Mängel am Schiff sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein.
Der Mieter und seine Begleiter nutzen das Schiff und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung, durch das Schiff, Teile des Schiffes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle von grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters oder dessen Beauftragter
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.